Das Leasingrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, da im Leasingvertrag nicht wie im Mietvertrag nur zwei Parteien an dem Vertragsabschluss beteiligt sind, sondern es darüberhinaus noch den Hersteller des Leasinggegenstandes gibt.
- Beratung und Gestaltung von standardisierten und individuellen Leasingverträgen
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Leasingverträgen
- Rückabwicklung von Leasingverträgen u.a. bei Sachmängeln
- Klärung von Gewährleistungsansprüchen
- Vertretung bei Rückkaufvereinbarungen